Hallo,

Ich bin Schüler (18 Jahre) und ich habe mir dieses Jahr ein paar Nebenjobs zugelegt.

Zum einen werde ich ab Mitte Februar vsl. bis zu den Sommerferien Nachhilfe bei einem Projekt, welches die coronabedingten Defizite ausgleichen soll, geben. Vergütet wird diese mit einer Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale (12,5€/h). Die wöchentliche Arbeitszeit wird sich auf 2-4h begrenzen.

Ab den Osterferien werde ich zusätzlich bei einem Spargelstand aushelfen, dies wird sich auf eine Arbeitszeit von etwa 10h/Woche belaufen. Vergütet wird dies im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung mit 10€/h.

In den Sommerferien werde ich in den ersten drei Wochen bei einem Deutschlern-Projekt unterstützen. Dies wird einmalig mit 1000€ vergütet.

Meine Frage ist jetzt wie es steuerrechtlich damit aussieht. Für Übungsleiter/Ehrenamt besteht eine Steuerfreigrenze von 3000€, für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen liegt die Grenze bei 5400€. Zählen die verschiedenen Jobs zusammen? Welche Grenze gilt für mich, 3000€ oder 5400€? Oder zählen die verschiedenen Jobs einzeln?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten :D