Meine Frauenärztin hat diese Untersuchung bei mir schon mit 16(?) gemacht...also gerade bei Verdacht auf irgendwas sollten Ärzte eine entsprechende Untersuchung machen!

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Soweit ich weiß, liegt es in der Verantwortung der Eltern zu entscheiden, was gut für das Kind ist und was nicht. Die FSK-Angaben bei Spielen sind vor allem Empfehlungen, bzw. für den Handel verpflichtend.

Ein Gegenbeispiel: Der Varkauf von Anlkohol an Minderjährige ist verboten (wie auch der Verkauf von "ab18"-Spielen), aber unter der Aufsicht der Eltern/Sorgeberechtigten ist es erlaub, Alkohol zu konsumieren... Daher könnte man darauf schließen, dass auch das Spielen solcher Spiele von den Eltern erlaubt werden kann.

Inwiefern das Jugendamt da was mitzureden hat, weiß ich nicht. Ich glaube aber auch nicht, dass die wirklich etwas tun würden

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Die Umsatzsteuer kommt auf die Rechnung. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen ist geregelt, in welchem Land die Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Ich vermute, dass die USt in Deutschland abgeführt werden muss, aber ich bin mir da nicht sicher.

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Zum einen ist das Wetter sprunghaft. Und dann würde sich auch die Frage stellen, ab wie viel Regen, der Preis gemindert werden müsste... Außerdem ist die Preiskalkulation ja immer die selbe - also unabhängig vom Wetter, denn: Tiere kosten immer das selbe, egal was für ein Wetter ist.

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Du kannst mit Freunden oder deiner Familie darüber reden. Außerdem kannst du auch vor der OP nochmal das Gespräch mit einer Krankenschwester suchen, die sind in der Regel sehr hilfsbereit und einfühlsam.

Kopf hoch! Es wird schon gut gehen :)

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Eine andere Alterntive ist, den Gegenstand mit Babypuder oder Mehl zu bestäuben, ähnlich wie wenn man beim Ausrollen von Teig Mehl auf die Arbeitsfläche und das Nudelholz gibt.

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Verjährung ist ein gutes Stichwort. In diesem Fall dürfte die regelmäßige Verjährung nach 3 195 BGB gelten, also 3 Jahre. Der Vollstreckungstitel ist doch gegen das andere Unternehmen und nicht gegen dich, oder? Denn wenn der Titel gegen dich gerichtet ist, würde der Sachverhalt erst in 30 Jahren (vgl. § 197 BGB).

Im Falle, dass die Verjährung doch nicht eingetreten sein sollte (aus welchen Gründen auch immer) liegt die Beweislast bei dir, dass heißt, du müsstest beweisen, dass du die Sachen nicht bestellt hast. Vielleicht hast du Glück, und das Inkassobüro kann dir weiter helfen.

Alles Gute!!!

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Hat sich erledigt. Ein Reset hat alle Probleme behoben :)

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Am besten regelmäßig bürsten. In den Sommermonaten ist es für Hunde auch angenehm, wenn man sie mit einem feuchten Tuch/Lappen streichelt. Das kühlt und dabei bekommt man auch lose Haare gut aus dem Fell raus.

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Anlagevermögen ist alles, was langfristig genutzt wird. Es ist außerdem in der Anschaffung meistens teurer. Demnach gehören die Geräte der reparaturwerkstatt zum Anlagevermögen.

Umlaufvermögen ist in Bewegung, es wird verbraucht. Es ist demnach kurzfristig im Betrieb und in der Anschaffung meistens preiswerter. Demnach sind Büromaterialien Umlaufvermögen.

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