In welcher Höhe darf die Miete bei Heizungsausfall und bei kaltem Wasser gemindert werden?

Hallo zusammen!

Meine Freundin und ich sind Mieter bei einem großen Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Düsseldorf hat.

Nun fiel am 6. Dezember zum ersten Mal die komplette Heizungsanlage aus. Dies hatte zudem zur Folge, dass uns auch kein warmes Wasser zur Verfügung stand.

Da 15 Parteien an der besagten Anlage hingen, gingen mehrere Meldungen an ein durch den Vermieter beauftragtes Unternehmen (aus Rosenheim) für Reparaturannahmen ein.

Daraufhin wurde durch Rosenheim ein Heizungstechniker aus unserem Ort beauftragt, sich der Sache anzunehmen. Die Anlage funktionierte anschließend wieder – für ein paar Stunden. Das war der Anfang von ständigen Komplettausfällen. Der Notdienst des Heizungstechnikers drückte fast täglich ein Knöpfchen und strich vom Vermieter Samstags- und Sonntagszulagen für diese einfache Arbeit ein (die am Ende der Mieter zahlt). Auf diese Weise wurde fast täglich für einige Stunden Abhilfe geschaffen. Irgendwann war es sogar dem Techniker genug. Unser Angebot, selbst das Knöpfchen zu drücken, kam ihm sehr entgegen. So überließ er uns freundlicherweise den Schlüssel des Heizungskellers.

Zufällig hatten meine Freundin und ich bezüglich einer anderen Sache einen Termin mit einem Mitarbeiter des zuständigen Vermieterbüros vor Ort. Als ich ihn am 13. Dezember auf die Heizungsanlage ansprach und fragte, wie weiter verfahren wird, schien dieser überrascht. Reparaturannahme und Heizungstechniker hätten ihn nicht über die Ausfälle in Kenntnis gesetzt!

Schließlich sorgte er dafür, dass wir am 21. Dezember eine neue Heizungsanlage bekamen. Aus welchem Grund auch immer, nun werden einige Wohnungen »richtig« warm, andere nur lauwarm, obwohl das Heizungsthermostat in den betroffenen Wohnungen auf die höchste Stufe (5) steht. Wir haben zum Beispiel im Wohnzimmer Temperaturen von tagsüber nur 18 bis 19 Grad.

Gestrige Telefongespräche brachten das Fass zum Überlaufen. Die Reparaturannahme meinte kurz vor 18 Uhr, dass noch heute jemand von der Firma herauskäme, die die neue Anlage installiert hatte.

Im Telefonat mit dem Notdienst der Heizungsfirma sagte man mir aber, dass die vom Vermieter beauftragte Reparaturannahme dafür zuständig wäre. Um es kurz zu machen; keiner fühlte sich verantwortlich.

Die Heizungen werden trotz neuer Anlage immer noch nicht richtig warm. Zeitweise gibt es nachts nur eiskaltes Wasser.

Nun unsere Frage: In welcher Höhe ist eine Mietminderung angebracht und wie setze ich diese durch, wenn per Lastschriftverfahren eingezogen wird?

Natürlich habe ich Mietminderungstabellen im Internet gefunden. Da es sich dort jedoch um Gerichtsurteile diverser Kläger handelt, kann ich diese schlecht auf unseren konkreten Fall übertragen.

Über aussagekräftige Antworten bin ich sehr dankbar, weil wir inzwischen verzweifeln …

Vielen Dank im Voraus!

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Es gibt sogar bei kompletten Heizungsausfall im Winter in der Wohnung,
die dann ca. 5 Grad hatte und 2 Monate Warmwasserausfall ua. 0%.
Allerdings ist das ein Sonderfall, weil ich dem Richter ein Jahr zuvor einen
knallroten Kopf beschert habe aufgrund seiner falschen Rechtsansicht was
dann auch laut wurde: "Wir sind DIE, die das Recht machen und nicht
SIE!!!..." Das muss dann zusätzliche Schädigung und Zivilbestrafung geben.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer
Broschüre „Wohnungsmängel und Mietminderung“. Sie kann für 6 Euro beim
Berliner Mieterverein e.V. gekauft oder bei der Verlagsgesellschaft des
Deutschen Mieterbundes, 10169 Berlin beziehungsweise im Internet unter (zuzüglich 1,20 Euro Versandkosten) bestellt werden.
http://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/fl012.htm

"Vorsicht vor Mietminderungslisten. Es gibt keinen festen oder
verbindlichen Minderungssatz für bestimmte Wohnungsmängel. Die in der
Mieterbund-Broschüre „Wohnungsmängel und Mietminderung“ aufgeführten
Gerichtsurteile mit Minderungsgründen und Minderungsquoten sind
Beispielsfälle und dienen als Orientierung. Im Einzelfall ist eine
andere Beurteilung der örtlichen Gerichte denkbar. "

Richter sorgen sich um „Marke Unabhängigkeit“ aber nicht wegen Nebentätigkeiten von Richterin Paschke aus Berlin beim Haus- und Grundbesitzerverband, 15.10.2013 http://wp.me/p5OHH0-190

Die Bandbreite ist also riesig, daher würde ich mich eher am unteren Rand orientieren.

Wenn die Heizkörper nicht entlüftet worden sind, dann kann man die meistens mit einem Entlüftungschlüssel entlüften zB.:
https://www.amazon.de/Entl%C3%BCftungsschl%C3%BCssel-Ohrenschl%C3%BCssel-Heizk%C3%B6rper-Heizung-Entl%C3%BCftung/dp/B015Z3X8PK/ref=pd_lpo_60_lp_t_4?_encoding=UTF8&psc=1&refRID=4Q470SYX2YKR06FX1FKR

Gibts in jedem Baumarkt. Mit einer besonders flachen Flachzange gehts auch aber die hat man in der Regel nicht so flach.

Die viereckige Schraube befindet sich normalerweise oben gegenüber dem Thermostatventil an der Heizung.
In manchen älteren Hochhäusern befinden sich Entlüftungsventile gerne nur in der oberen Etage.
Man macht es auf dann zischt Luft raus und wenn Wasser kommt, dann macht man es schnell wieder zu.

Das Problem ist, wenn man zuviel Entlüftet der Druck in der Heizungsanlage sinkt. Um da wieder mit Wasser weiteren Druck draufzumachen gibt es im Heinzugsraum gerne ein Ventil und ein Manometer. Auf dem Manometer ist der Druckbereich gerne markiert. Wenn das Wasser kalt ist bleibt man an der unteren Makierung (vielleicht 1 bar), wenn es warm ist kann man auch bis zur Mitte, vielleicht 1,5bar draufmachen. Aber Hauptsache es ist überhaupt etwas Druck drauf.
Wenn ihr den Schlüssel vom Heizungsraum noch habt entlüftet ihr erst eine Heizung und schaut dann aufs Manometer wieviel Druck noch drauf ist.

Das kalte Wasser nachts könnte auch auf eine zu niedrige Umlauftemperatureinstellung für nachts zurück zuführen sein.

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>Habe ich damit bereits einen Kaufvertrag abgeschlossen?

Im Grunde ja, denn der Wille die Reise zu buchen wurde ja abgegeben.
https://de.wikipedia.org/wiki/Willenserkl%C3%A4rung

Da allerdings nur die Zahlungsarten angeboten werden und die ja gewissermassen Bestandteil der Willenserklärung sind, damit einverstanden zu sein, könnte es auch sein, dass es nicht so ist.

Meistens ist die Software aber bereits so gestrickt, dass diese den Flug auch nicht bucht, wenn nicht bezahlt wird, weil der Anbieter will ja Vorauskasse und er will sich ja auch sicher sein, dass er wirklich einen Vertrag geschlossen hat.

Desweiteren kann die Daten ja jeder eingegeben haben. Das über die IP herauszubekommen dürfte für ein Unternehmen nicht einfach sein (geht im Grund nur über eine Strafanzeige) und selbst wenn, dann kann ja immer noch irgendein Scherzkeks am PC gesessen haben.

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ARD Monitor, Riesterrente heisst den Bau auf Sand gesetzt, 04.09.2009

...Der Gesamtverband der Versicherungsgesellschaften: "Bankanleihen sind aus Sicht der Versicherungen sicher. Die Bundesregierung hat im Herbst 2008 einen Rettungsfonds über 480 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt...".
Für den
Steuerzahler ein teures Geschäft. Erst haben die Versicherten die Riesterrente mit Beiträgen und staatlichen Zuschüssen finanziert. Jetzt kann so manche Versicherung die versprochenen Renten möglicherweise nur
noch garantieren, weil ihre Bankanleihen über den Rettungsschirm abgesichert sind. Der Versicherte wird eigentlich 3 mal zur Kasse gebeten. Einmal als Beitragszahler, einmal als Steuerzahler für die staatlichen Zuschüsse und jetzt haftet er mit seinen Steuergeldern auch noch für den Rettungsschirm.
...Eine Altersvorsorge die zunehmend weltweit auf Kapitaldeckung abstellt muß rein mathematisch irgendwann zusammenbrechen, denn solcheMengen an Anlagegeldern, die ertragsbringend angelegt werden sollen würden am Ende einem vielfachen der weltweiten Wirtschaftsmacht entsprechen. So viele sinnvolle Anlagen gibt es gar nicht.
Der weltweite Marsch in die private Altersvorsorge hat die derzeitige Krise mit verursacht. Sie ist kein Betriebsunfall sondern die logische Folge einer verantwortungslos herbeigeführten Finanzblase. Und die Bundesregierung, die setzt weiter auf private Altersvorsorge als wäre nichts gewesen.


Sollte es in irgendeinem Land vielen Menschen nicht gefallen, dann schickt man einfach ein paar Flüchtlinge hin und die Probleme hat dann fast keiner mehr.
Vielleicht kann man die Gelder in Flüchtlinge investieren.

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Und wenn die Kabel mit Schrauben festgeschraubt werden sollte man hinterher ein wenig dran ziehen um zu prüfen ob die auch fest sind.
Gerade wenn die Kabel zu lose in einer Lüsterklemme stecken bzw. keinen guten Kontakt haben kann es anfangen zu brennen bzw. es schmort die Lüsterklemme weg.
Insbesondere wenn bei euch im Sicherungskasten ein Fehlerstrom-Schutzschalter mit 30mA Auslösestrom drin ist, dann kann Dir im Grunde im Fall des Falls nicht viel passieren.

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Die Lautstärke der Lüfter ist vielen Menschen auch wichtig.
Wenn mehr wie 1 Displayport vorhanden ist, dann müssten auch mehr wie 3 Monitore gehen. Mein vierter Monitor ist kaputt gegangen daher weiss ich es nicht sicher.

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Die Juristen mögen es auch nicht, wenn Menschen sich anmassen die
Rechtsvorstellungen des Staates durchzusetzen und das schon aus dem Grund, weil denen das keine Kohle einbringt.

Nur wenn es genug Kriminelle gibt, dann verdienen Juristen auch gut.

Staatlich erzeugte und gewollte Verbrecher, Wichtiger als Verbrechen zu verhindern ist es der Justiz Verbrecher zu bestrafen, 03.1995
http://wp.me/p5OHH0-65

Ein Richter darf im Grunde nach Herzenslust auch Unschuldige verurteilen gemäss Atikel 97 GG.
Und alleine daher wirst Du bereits früher als wie später im Knast landen.

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Wie kann ich der GEZ/der Rundfunkgebühr "entkommen"?

Hallo, an alle, die brav ihre Beiträge zahlen WOLLEN und nicht nach einer Lösung suchen, wie man diesen Zwang nicht mehr zahlen muss und alle die jetzt hier meckern wollen dass ich es nicht einsehe zahlen zu müssen: bitte ignoriert das hier einfach. Das hier ist für Leute, die sich auskennen bzw. mir bei meinem Problem weiterhelfen können/ein ähnliches Problem haben/hatten.

Ich befinde mich in Ausbildung, beziehe allerdings kein BAB oder ähnliches, was mich von der GEZ (bzw. den Rundfunkgebühren, werde ich jetzt mal weiterhin als GEZ bezeichnen) nicht befreit. Warum ich es nicht einsehe zu zahlen? Ich besitze kein Auto, kein Radio, und habe nur einen alten Fernseher, der nicht mal angeschlossen ist (nur für die Playstation) und schaue seit über 3 Jahren kein TV mehr, soll aber trotzdem 17,50€ IM MONAT bezahlen, und das als Auszubildende die alleine wohnt..

Ich habe natürlich keinen Service der GEZ "bestellt", werde aber trotzdem zum zahlen gezwungen, auch wenn ich weder einen Vertrag mit denen habe, noch eine Leistung von denen bekomme, was ja schon sehr unfair ist. Meine Frage ist, wie ich dem ganzen Schwindel jetzt "entkommen" kann, wie ich mich wehren kann?

Ist das überhaupt alles rechtens? Ich hab denen ja auch nicht meine Adresse gegeben, die haben sie wohl vom Amt, dürfen die das überhaupt, wegen Datenschutz und so?

Ich habe vor einiger Zeit mal aus dem Internet einen Text an die GEZ geschrieben, mit viel Fachwissen... Die GEZ konnte sich aber erfolgreich dagegen wehren, da ich seitens des Forums aus dem ich den Text hatte keine Unterstützung mehr bekam und mich selber nicht damit auskenne.. Habe mehrmals geschrieben wegen Befreiung, aber das geht ja auch nicht.

Mittlerweile wurde eine Zwangsvollstreckung eröffnet, ich soll am 10.01.17 eine Vermögensauskunft abgeben. Was genau heißt das, muss ich das machen, und was passiert, wenn ich es nicht mache? Wie komme ich aus dem ganzen raus? Das ist definitiv nicht ok, was die da abziehen..

Hat jemand Erfahrung damit, wie man sich dagegen wehren kann?

Vielleicht kann ich auch nach Fehlern suchen, habe gehört, dass die Zwangsvollstreckung von einem Richter unterschrieben werden muss? Stimmt das, und habt ihr noch mehr solcher Punkte?

Hoffe auf eure Hilfe..

Liebe Grüße

Janine

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Das Problem haben ganz viele.
Im Grunde kommste gar nicht drumrum.
Auf der Seite der Grundrechtepartei (die gerade nicht online sind) gibt es ganz viele Infos über die Grundrechtswidrigkeit der GEZ Gebühren.
Aber das hilft letztlich auch nichts.

Wenn man die Vermögensauskunft nicht abgibt ergeht ein Haftbefehl.

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