ein großes Problem ist auch, dass du ihn hinterher zu Unterhalt heranziehen könntest... egal was du vorher mit ihm absprichst....

ich würde mich (bin allerdings kein Mann) auf gar keinen Fall darauf einlassen.....

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Ich denke, die legen den Wert gar nicht fest... die werden, wenn die Schenkung innerhalb der letzten 10 Jahre erfolgte, eine Rückübertragung und dann ggfs. die Veräußern einfordern, und solange Sozialhilfe nur als Darlehen zahlen....

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nein. Sowohl Vaterschaft als auch das gemeinsame Sorgerecht muss neu beurkundet, d.h. anerkannt werden. Könnt ihr aber auch schon vor der Geburt beim Jugendamt (Abteilung Beistandschaften) kostenlos erledigen.

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Fristlos kündigen kann sie euch nicht; sie könnte aber, wenn ihr euren Verpflichtungen nicht nachkommt, diese durch jemand anderes kostenpflichtig erledigen lassen und diese Kosten ggfs. von euch einklagen.... ob sie das machen würde und ob es im Falle dessen was bei euch zu holen gäbe musst du beurteilen....

Finde allerdings dennoch, dass ihr putzen solltet!!! Es wohnen ja wahrscheinlich auch noch andere Leute im Haus, und was können die für euer schlechtes Verhältnis...

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ja, dass ist rechtlich möglich. Wenn du das nicht möchtest, kannst du dir eine Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt eintragen lassen.

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a) vorausgesetzt, dass er keine Schulden hat, würde er wahrscheinlich in Stufe 1 Düsseldorfer tabelle eingestuft, was (nach abzug des Kindergeldes) einen tatsächlichen zahlbetrag von 225 € ausmachen würde. Ich empfehle dir, eine beistandschaft beim Jugendamt einrichten zu lassen, die berechnen dir das kostenlos...

b) bei dem Einkommen wohl eher nicht, bin mir aber nicht 100 % sicher

c)der Kiga beitrag wird neu errechnet, aus deinem Einkommen, Unterhalt etc. solltest du ergänzend staatliche Leistungen beziehen müssen, wirst du wohl keine Kosten mehr zahlen müssen für den Kindergarten.

d) erkundige dich bei der für dich zustehenden ARGE.

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Sie soll sich selber ein Konto einrichten, und eine Arbeitsstelle suchen, mit der sie selber ihren Lebensunterhalt sicherstellen kann. Dann kann sie auch sofort ausziehen!!!!

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Schau mal hier: http://www.wohngeldrechner.nrw.de

da kannst du es dir selber ausrechnen....

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Wie wäre es denn mit einem Vollzeit Job??? Dann kannst du dir jede Wohnung anmieten, die du dir leisten kannst....!!!!

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Ich würde mir eure gelben Seiten schnappen, bei den Firmen in eurer Nähe anrufen, und nachfragen ob die bei euch Werbung schalten wollen...

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ich würde mich zuerst mal an meinen anbieter wenden, um zu schauen, warum es Probleme gibt, und ob man die nicht lösen kann....(bevor ich ein halbes Jahr doppelt zahle)

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Ich denke, dass kommt ganz auf die Feier an... wie wird denn gefeiert??? Es gibt ja festliche Hochzeiten aber auch ganz legere.... eine Jeans fände ich bei ersterem unpassend....

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Nein, ist das absolut verboten!!!!!

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