Hallo,
das Kindergeld wird anteilig an das Pflegegeld angerechnet (bzw. in Abzug gebracht), jedoch diese Leistung durch die Familienkasse steht jedoch Euch in voller Höhe zu!
Bitte denkt auch daran, Euch die Erziehungszeit durch die Rentenversicherungsanstalt zu sichern, denn durch die Kindspflege stehen Euch (einer Person PV oder PM) anzurechnende Beitragsjahr zu… !