Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe in diesem Studiensemester ein Modul aus dem folgenden Studienjahr vorgezogen und die Klausur dazu auch bestanden! Jetzt schreibt mir der Studiengangkoordinator, dass die Leistung nicht anerkannt wird, da diese im Studiengangcurriculum erst später vorgesehen ist. Hat diese Aussage bzw. dieses Vorgehen irgendeine rechtliche Fundiertheit? Ich dachte immer diese Stundenpläne sind an einer Universität eher als eine Empfehlung zu sehen...Muss ich mich also dem Willen meines Studienkoordinators beugen, oder gibt es da eine andere Möglichkeit?

mfG