Hallo, habe vor Weihnachten bei Ebay von Privat einen gebrauchten Subwoofer (31KG) ersteigert. Als der Subwoofer dann in Originalverpackung des Hrstellers bei mir eintraf, musste ich leider beim Auspacken gestauchte Ecke des Holzgehäuses feststellen. Die original Stiroporabdeckung war an der selben Stelle beschädigt, als ob der Subwoofer auf die Ecke geknallt wäre. Zufälligerweise war der Verkäufer, als ich Ihn kontaktierte, beruflich unterwegs und in der Nähe meiner Adresse. Er war bereit kurz bei mir persönlcih vorbeizuschauen. Als er dann da war, war er vom Zustand des Kartons entsetzt. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass ich eine Schadensmeldung bei DHL mache und wir uns gegenseitig auf dem Laufenden halten.. Gesagt getan. Am 19.12.2012 habe ich den Subwoofer mit einer Schadensmeldung zur Post gebracht. Auf der Schadensmeldung, habe ich neben der Angabe des Originalabsenders (Verkäufer), meine Adresse (Käufer) angegeben, dass die Sendung an Empfänger, also an mich zurückgesendet werden soll, da ich den Subwoofer ja schon bezahlt hatte und mir dachet, dass ich sonst am Ende, wedr Geld noch Ware habe.

Inzwschen ist der Subwoofer wieder bei mir. Ich habe den "Repacked" also Wiederpackten Karton seit Wiedereintreffen nicht geöffnet. Der Verkäufer hat inzwischen von DHL ein Schreiben erhalten, wo darauf hingewiesen wird, dass der Artikel nicht AGB konform verpackt wurde und kein Schaden bezahlt wird. Der Verkäufer hat mir gesagt, dass er das nicht so hinnehmen wird.

Meine Frage, was trifft denn jetzt zu?

Bekomme ich irgendwann den vollen Kaufpreis zurück und der Subwoofer wird von DHL konfisziert und von wem bekomme ich das Geld? oder Bekomme ich irgendwann eine finanzielle Entschädigung und muss den beschädigten Subwoofer behalten, und von wem bekomme ich das Geld?

Darf ich denn den momentan Wiederverpackten Karton öffnen und den Subwoofer benutzen, oder verliere ich beim Öffnen jeglichen Anspruch auf Schadensersatz?

Was ist, wenn DHL nix Zahlt? Soll ich gleich zum Anwalt?

Vielen Dank für jede Antwort.