Antwort
Du bekommst eine Sperrzeit ALG I, eine Sanktion AlG II und MUSST alle zwischen der Kündigung und einer neuen Arbeitsaufnahme erhaltenen Leistungen vom Jobcenter inkl. Krankenversicherung und Pflegeversicherung an das Jobcenter zurückzahlen (§34 SGB II Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten).
Das hat dir hier noch keiner gesagt..