Antwort
Die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Streitwert, den das Gericht festsetzt. Es gibt eine Rechtsanwaltsgebührenordnung, in der die Honorare für die Verfahrensschritte festgelegt sind.
3 Briefe und 3 Termine sind keine Grundlage für das Honorar. Außerdem gibt es Gerichtstermine, die 5 Minuten dauern und andere die viele Stunden dauern. Briefe können Dreizeiler sein oder Schriftsätze von 20 oder noch mehr Seiten! Merkst du was? :-)