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Antwort
Natürlich brauchst du das Einverständnis deiner Eltern die schreiben das nicht umsonst hin und rein rechtlich sowieso da du mit 14 nicht voll Geschäftsfähig bist.
Du erzielst damit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2 EStG).
Dies bedeutet Gewerbe anmelden, Buchhaltung und Abgabepflicht zur Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung.
Wenn du nicht als Kleinunternehmer firmierst, auch noch monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen