Guten Morgen Leute, eine kurze Frage ich war bis zu Ende März 2 Jahre lang als Landespolizist tätig.

Dort wurde mir Verletzung des Dienstgeheimnisses vorgeworfen, was völliger Schwachsinn war. Das Ermittlungsverfahren wurde vorläufig eingestellt.

Da ich kaum Rückendeckung der Behörde hatte habe ich nun letztendlich mich selbst entlassen lassen, da ich so oder so vor hatte zur Bundespolizei zu wechseln, dies aber ohne einen Tauschpartner so gut wie ausgeschlossen war.

Nun habe ich eine einjährige Sperre für das bewerben ,bei anderweitigen Behörden, da man wenn man sich selbst entlassen lässt „kündigt“ dies so vorgesehen ist.

Meine Frage wäre jetzt folgende. Ich habe vor nach der Sperrfrist mich bei der Bundespolizei zu bewerben. Da ich keinerlei Vorstrafen habe und das Verfahren vorläufig eingestellt wurde, wäre meine Frage könnte ein vorläufig eingestelltes Verfahren hinderlich sein ? Ich meine ein Ermittlungsverfahren hat man ja mal ganz schnell am Hals. Und wenn es vorläufig eingestellt wird , spricht es ja für sich, zumal gilt ja bis zu der Verurteilung die Unschuldsvermutung.

ich danke euch vorab für eure Antworten bleibt gesund.

Liebe Grüße