Da hast Du momentan nur zwei Möglichkeiten :

- ordentliche Kündigung unter Wahrung der in Deinem Arbeitsvertrag genannten Kündigungsfristen , wenn es eine Probezeitvereinbarung, oder eine explizite Kündigungsmöglichkeit in Deinem Arbeitsvertrag gibt . Ansonsten können von vornherein befristet geschlossene Arbeitsverträge nicht "ordentlich" vor dem vereinbarten Vertragsende gekündigt werden .

- Versuchen , mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu schließen , damit etwaig im Vertrag genannte Kündigungsfristen dadurch umgangen werden können , bzw. ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Kündigungs- / oder Probezeitvereinbarung im beiderseitigen Einvernehmen vorzeitig auflösen zu können .

Deine bisher tatsächlich abgeleistete Arbeitszeit muß Dir auf jeden Fall vergütet werden .

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