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Antwort
Intergeschlechtliche Freundschaften sind im Islam erlaubt.
Gemäß dem heiligen islamischen Gesetz ist jede Form der Interaktion zwischen einem nicht verwandten Mann und einer Frau, ob direkt oder indirekt, unzulässig, wenn sie von Lust begleitet wird oder Angst vor Sünde besteht. Was das Miteinander am Arbeitsplatz und im beruflichen oder schulischen Umfeld betrifft, so ist es in Ordnung, sofern alle religiösen Grenzen eingehalten werden und keine Korruption im Spiel ist.
Es ist kein Problem, als Mann mit einer Frau befreundet zu sein, sofern die Freundschaft nicht auf Sünden abzielt.