Nein , weil das vorsätzliche Sachbeschädigung in Eigenjustiz wäre .

Etwas "milder" , aber auch nicht einwandfrei wäre eine Wegnahme des Phones zur sofortigen Übergabe an die Polizei mit gleichzeitiger Anzeigestellung dort auf verweigerte Herausgabe / Löschung der Bilder im Sinne des Verweises auf das Gesetz zur Urheberfreiheit und Rechte an Persönlichkeitsrechten zu Bild - / und Tonaufnahmen . ( das ist allerdings dann auch noch extrem dünnes Eis , weil da dann ggf. ein Diebstahlversuch wegen etwaiger Aneignungabsicht im Raume stände )

Der korrekte Weg wäre in einer nachweislichen Uterlassungsansprache zum Behalt und Weiterverbreitung der Bilder auf seinem Handy mitsamt Aufforderung zur sofortiger Löschung und akuter Nutzungs- / und Verbreitungsuntersagung . Das macht Dir rechtssicher im Zweifel ein Anwalt . ( darfst ihm sein Handy da allerdings auch nicht selber wegnehmen )

Ja , es ist rechtlich echt eine verfahrene Situation im Stand der heutigen Juristerei , denn was einmal im Netz ist , läßt sich fast garnicht mehr endgültig revesibel da auch wieder entfernen .

Du handelst im Zweifel daher leider "akut" komplett auf eigenes Risiko mit etwaigem Strafverfahren und Schadenersatzforderungsmöglichkeiten .

Zudem hättest Du bei einer eigenmächtigen Sofortzerstörung seines Handys noch immer keine Sicherheit , das dieser Sittenstrolch die Bilder nicht schon längst in eine Cloud des www hochgeladen haben könnte .

...zur Antwort