Kostet die Therapie bei diesem Psychologen Geld?

Hallo.

Ich (17) bin gerade auf eine Seite gestoßen und dort stand das. Kostet eine Stunde jetzt immer 90€ für mich? Die Krankenkasse übernimmt das ja anscheinend nicht oder ?

Als Heilpraktiker für Psychotherapie kann ich nicht direkt mit Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen oder Beihilfeträgern abrechnen. Daher gilt folgendes:

KOSTEN
  • Der Erstbesuch ist kostenfrei. Da­bei er­stel­le ich Ihnen ei­nen Be­fund mit An­gebot über den vor­aus­sicht­li­chen Be­hand­lungs­um­fang. Sie kön­nen je­der­zeit frei ent­scheiden. 
  • Die jeweils erste Behand­lungs­stun­de pro Ter­min kostet 90 Euro (um­satz­steuer­be­freit). Jede wei­te­re voll­en­de­te Vier­tel­stun­de wird fair mit ¼ des Stun­den­prei­ses be­rech­net.
  • Sie erhalten eine Privat­rech­nung, die Sie per EC-Karte mit Ge­heim­zahl oder bar bezahlen kön­nen. Letz­te­res kann für Sie viel­leicht inter­es­sant sein, wenn Sie möchten, dass auf Ihren Ko­nto­aus­zügen kei­ne Hin­weise auf eine psycho­the­ra­peu­ti­sche Be­hand­lung er­schei­nen. 
  • Keine Zahlung ohne Beleg für Sie! So ha­ben wir es schon im­mer ge­hal­ten, auch wenn der Ge­setz­ge­ber dies erst seit 2020 so aus­drück­lich neu for­muliert. Bitte neh­men Sie daher die aus­ge­druck­te Rech­nung stets mit! 
ERSTATTUNG

In bestimmten Fällen können auch die Kosten von nicht-kassenzugelassenen Behand­lern über­nom­men werden. 

  • Bei manchen privaten Krankenversicherungen oder Zu­satz­ver­siche­run­gen sind un­ter be­stimm­ten Be­din­gun­gen auch Heil­prak­tiker­leis­tun­gen ein­ge­schlos­sen. Fra­gen Sie vor Be­hand­lungs­beginn bei Ihrer Ver­siche­rung nach, ob die Rech­nun­gen nach Kenn­zif­fer 19 der Ge­büh­ren­ord­nung für Heil­prak­ti­ker er­stattet.
  • Gute Erfahrungen gemacht haben wir mit der Beihilfe und der Debeka - schlechte mit sämt­lichen ge­setz­li­chen Kran­ken­kassen - bei denen lohnt sich grund­sätz­lich die Anfrage nicht!

 

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"Als Heilpraktiker für Psychotherapie kann ich nicht direkt mit Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen oder Beihilfeträgern abrechnen. Daher gilt folgendes:"

Das bedeutet für mich, dass bei diesem Herren keine Überweisung durch den Hausarzt möglich ist und auch somit keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

"schlechte mit sämt­lichen ge­setz­li­chen Kran­ken­kassen - bei denen lohnt sich grund­sätz­lich die Anfrage nicht!"

Diese Aussage unterstreicht, dass man zumindest mit gesetzlichen Krankenkassen keine Kostenübernahme bekommt.

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