Hallo zusammen,

wenn Unternehmen Container mit Waren in ein Drittland versenden gibt es beim erstellen des ABD die Möglichkeit Karton oder Paletten als Packstücke anzumelden.

Wie gravierend ist dieser Unterschied Bzw. was macht das zolltechnisch für einen Unterschied? Die Waren wären das gleiche nur eben mit oder ohne Paletten.