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Antwort
Kurz und knapp nur mit Ehrlichkeit und unter Zuhilfenahme ergiebiger Sozial-Vorbetreuung durch das Jugendamt .
Da müssen aber schon extrem schwerwiegende und objektiv so auch belegbare Gründe vorliegen , bis das JA überhaupt in Erwägung zieht , den Eltern ein Kind überhaupt zwecks Verbringung in Kinderheime , Pflegefamilienvermittlung oder betreute Wohnprojekte ( ü14 ) zu entziehen .