Antwort
Wenn deinem Vater etwas an seinem Auto liegt, dann hat er eine teilkasko Versicherung (entweder hat er nur Haftpflicht mit teilkasko, oder Vollkasko dessen Bestandteil auch teilkasko ist), die übernimmt den Glasbruchschaden ohne Frage warum der Schaden entstanden ist, evtl. abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (meist 150 €). Es wird lediglich gefragt, ob Du den Glasbruchschaden absichtlich herbei geführt hast. Eine Rückstufung der SF Klasse oder andere Nachteile entstehen dadurch nicht. Also Butter bei die Fische und steh zu dem was du gemacht hast.