Antwort
Ich würde da unterscheiden wie jemand zu dem Besitz gekommen ist.
Hat sich jemand den Besitz durch Fleiß und legal erarbeitet, kann er/sie zurecht stolz darauf sein. Das sind aber erfahrungsgemäß die wenigeren, die damit angeben.
Wurde der Besitz "ergaunert", "erheiratet" oder geerbt, ist es kein Grund, darauf stolz zu sein.