Werte Anna,

wenn man erkennbar noch nie in die für Antennensicherheit maßgebliche DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) reingeschnuppert (oder die Beispielbilder nicht verstanden) hat und keinen Bezug zu Erdausbreitungswiderständen hat: Besser die Tastatur ruhen lassen.

Antennen in LPZ 0A sind mit min. 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² Blitzableiterdraht und Verbindern, die für Klasse H = 100 kA zertifiziert sind, blitzstromtragfähig zu erden und mit dem Schutzpotenzialausgleich zu verbinden. Das gilt für Dachantennen wie auch Fassadenantennen außerhalb der als sicher definierten Zonen.

Nach Tabelle D.3 der Blitzschutznorm hält ein 16 mm² Kupferdraht -
vorbehaltlich dafür geeigneter Klemmen - auch einen Monsterblitz mit 200 kA aus und wird von diesem um 309 K erwärmt. Eine Norm, die für die Erdung von Dachantennen ausschließlich 8 mm Blitzableiterdraht fordert, existiert nur in deiner Fantasie. Lediglich für Optimalschutz von Antennen mit getrennten Fangstangen ist nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) Blitzableiterdraht gefordert.

Wichtiger als eine möglichst niederimpedante Erdung ist ein vollständiger Schutzpotenzialausgleich. Die 10 Ω sind selbst in der Blitzschutznorm mit 9 m Standardlänge von Tiefenerdern nur noch eine Empfehlung. Mit den für Antennenerdungen vorgeschriebenen Tiefenerdern mit 1 x 2,5 m bzw. 2 x 1,5 m sind bei Humusböden mit 100 Ωm bereits die 10 Ω ein illusorischer Wunschwert und das 6- bis 8-fache realistischer.

Erdungsschienen in Klemmtechnik sind ein Relikt aus Zeiten als noch nur einfach geschirmte Koaxkabel mit festem Dielektrikum Standard waren. Für Kabel mit geschäumten Dielektrika oder gar mit heute üblicher Dreifachschirmung sind die technisch überholt und bei allen relevanten Kabelnetzbetreibern längstens untersagt.

LG Dipol

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