Antwort
Er gibt kein allgemeines Rückgaberecht. Deswegen musstest du da auch nichts ausschließen. Wenn ihm irgendwas an dem Fahrzeug plötzlich doch nicht mehr gefällt, ist das sein Problem.
Er sagt er will es zurückgeben weil sehr viel fürs pickerl gemacht gehöhrt und weil ich den kauf vertrag vom vorbesitzer nicht mitgegeben habe.
Solange du keine Sachmängel verschwiegen haben oder ihn in irgendeinerweise getäuscht hast, kannst du dich entspannt zurücklehnen. Oder ist was defekt?