Antwort
Schon alleine die 1,7 Bar auf dem Kessel wären ein Ausschlusskriterium , wen das ganze im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges passierte .
Bei hohem Sach- / oder Personenschaden mit unterstellbaren "alkoholbedingten Ausfallerscheinungen" wird aus einem § 316 StGB ( Trunkenheit im Verkehr ) dann auch ganz schnell der verschärfende § 315c StGB ( Gefährdung des Straßenverkehrs infolgedes Konsums von Alkohol )
Damit ist nicht nur eine MPU quasi vorgebucht , sondern der KFZ-Haftpflicht ist für Fremdschäden die Regressnahme gegen Dich möglich .