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Antwort
Auskunft aus dem Bundeszentralregister erhalten aber nur Behörden nach § 41 BZRG. ... Hier haben Sie aber die Wahl, auf die Einreise zu verzichten, Zugriff auf das Bundeszentralregister haben fremde Zollbehörden nicht. Das Jugendamt kann sich aber ggf. ein Führungszeugnis von Ihnen vorlegen lassen.