Assalam Aleykum Akhi,

Masturbation ist allgemein haram und an Ramadan wiegt diese Sünde gewaltiger. Wenn du während des Fastens masturbiert hast ist somit dein Fasten ungültig und du müsstest diesen einen Tag nur nachholen, Taubah natürlich machen und Ghusl. Wenn es nach Iftar geschah wäre es zwar "nur" eine Sünde, aber dein Fasten wäre gültig

Diese 60 oder 61 Tage sind unauthentisch und deshalb nicht korrekt, du musst nur diesen einen Tag nachholen, an dem du dein Fasten ungültig gemacht hattest.

Außerdem sollen ja nur Kranke Menschen oder desgleichen als Alternative Geld oder Essen spenden, in deinem Falle wäre es nicht möglich, da du weder krank bist noch irgendwelche Einschränkungen hast, die dein Fasten nicht ermöglichen oder erschweren

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