Antwort
Falls es auf deinen Namen läuft und nicht an Deine Eltern oder sonst jemanden konzessioniert oder verpfändet ist (was in deinem Fall sicherlich dringend anzuraten wäre!!!) kannst Du damit tun und lassen was Du willst. Ansonsten ist die Einwilligung des Konzessionars oder Pfandgläubigers unumgänglich.