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Antwort
Zunächst musst Du den Schuldner in Verzug setzten, das geschieht durch eine schriftliche Rechnung mit Zahlungsfrist mindestens 3 Tage.
Lässt er die Frist verstreichen, kannst Du einen gerichtlichen Mahnbescheid beauftragen. Die Kosten musst Du vorstrecken.
Reagiert der Schuldner auch darauf nicht, kannst Du nach 14 Tagen einen Vollstreckungsbescheid erwirken. Die Kosten musst Du erneut vorstrecken
Reagiert der Schuldner auch darauf nicht, kannst Du nach weiteren 14 Tagen die Vollstreckung beauftragen. Erneut gegen vorverauslagen der Kosten. Auch Kontopfändung und Gehaltspfändung wäre dann eine mögliche Option