Aus der ABG:

Die Folie darf nur an den Scheiben, die für die Sicht des Fahrzeugführers nicht von Bedeutung sind und nur an der Innenseite angebracht werden

Also, NEIN, die Folierung des Windschild ist mit dieser Folie nicht zulässig.

Diese ABG werden allgemein für Kraftfahzeuge erstellt. Wenn nicht explizit bestimmte Fahrzeugtypen genannt sind, gilt es für LKW, PKW, Zweiräder, Traktoren, Mofa´s usw

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