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Antwort
Ja. Der stimmzettel ist gültig.
Wenn dein wille klar erkennbar ist, passt das.
Der (brief-)wahlvorstand wird den stimmzettel wahrscheinlich behandeln, aber dann ganz klar als gültig einstufen.
Jeder stimmzettel, auf dem irgendwas ungewöhnliches vorkommt wird behandelt, das ist nichts besonderes.