Ja. Der stimmzettel ist gültig.

Wenn dein wille klar erkennbar ist, passt das.

Der (brief-)wahlvorstand wird den stimmzettel wahrscheinlich behandeln, aber dann ganz klar als gültig einstufen.

Jeder stimmzettel, auf dem irgendwas ungewöhnliches vorkommt wird behandelt, das ist nichts besonderes.