Es käme dann auf die Firma und deren Beschäftigungsart an .

Bei einer Leihbude würde ich die Befristung von bis zu 6 Monden dann allerdings auch lieber mit gleichlaufender Probezeit von 6 Monden sehen , denn sonst kommst Du aus einem von vornherein befristeten AV ohne entsprechende Sondervereinbarungen für Kündigungsoptionen mitunter garnicht mehr raus .

( der Gesetzgeber sieht von sich aus da nämlich sonst keine "ordentlichen" Kündigungsoptionen vor Fristablauf bei von vornherein befristeten AV vor )

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