Antwort
Schuld nicht, aber er hat das Recht sich dagegen zu wehren wie Frauen vorher und heute auch. Heute leben wir gleichberechtigt, das heisst er dürfte ihr auch in den Unterleib treten zur Selbstverteidigung.
Es ist so oder so grenzüberschreitend. Eine Ansage wäre natürlich trotzdem besser gewesen.