Antwort
Dann stimmt die Antwort von Gerd aus Berlin. Evtl. Rückzahlungen eurer Eltern können sich nur auf Überzahl Leistungen beziehen.
Eure Eltern sind zwar Unterhaltspflichtig aber nicht fähig.
Der übrige Teil deiner Frage passt nicht zusammen. Man bekommt 80 % der Regelleistung nur, wenn das Jobcenter den KDU nicht zugestimmt hat, dann aber bekommt.man U25 auch keine KDU.
Entweder bekommt viel oder fast nichts. Eine Mischung gibt es nicht.
Nachzulesen: §20 Abs 3 und§ 22 Abs 5 SGB II.
Das solltet ihr dringend klären!