Folgende Situation: Fahrrad auf Ebay Kleinanzeigen gekauft und bei Abholung bezahlt und den damaligen Auftrag vom Käufer als Kaufnachweis mitbekommen. Wenige Tage stellte sich heraus, dass das Fahrrad ein aktuelles Leasingfahrrad ist und der Verkäufer es somit nicht hätte verkaufen dürfen. Dass es ein Leasingfahrrad ist hat er vor dem Verkauf natürlich nicht gesagt und ich bin davon ausgegangen, dass es seins ist.

Vorab: Da ich keine Lust auf Probleme habe, haben wir uns für die Rückabwicklung des Verkaufs entschieden.

Frage: Was wären meine Folgen, wenn wir es nicht rückabwickeln würden? Bin ich Eigentümer oder weiterhin der Leasinggeber? Ich darf das Fahrrad jetzt nicht mehr weiterverkaufen, da ich nun weiss, dass ich kein Eigentum erworben habe, korrekt? Was wäre also passiert, wenn der Verkäufer der Rückabwicklung nicht zugestimmt hätte?