Antwort
Der Lehrer ist rechtlich NICHT in der Pflicht, mit den Schülern den Stoff zur Gänze zu besprechen (auch wenn es de facto so gehandhabt wird).
Der Lehrplan ist öffentlich einsehbar und die Schüler sind selbst in der Verantwortung sich dementsprechend vorzubereiten.
Das Abi ist aus dem obig genannten Grund nicht anzufechten, wenn der Lehrer Stoff nicht durchgenommen hat.