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Antwort
Na ja , unter das "Antidiskriminierungsgesetz" fällt eine derartige Absage mit solchen "Gründen" nicht , aber ggf. würde ich in kommenden & ernsthaften Bewerbungen dann durchaus sehr dezent , aber durchaus eindeutig mal darauf hinweisen , dass die neumodische Genderbewegung nicht ganz Deine Art werden wird .
In manchen Berufsgruppen ( insbesondere mit Kundenkontakt ) wirst Du auf der anderen Seite aber auch nicht ( mehr ) wirklich um diesen Genderschiet in aktueller Ausprägung herum kommen .
Da mußt Du dann ggf. durchaus ( zähneknirschend ) dann doch mal gute Miene zum tumben Spiel zumindest gut vortragen können , wenn es inzwischen "branchenüblich" sein sollte in Deiner berufsspezifischen Bewerbungsausrichtung .