Antwort
Das ist immer so: 100,00 Euro kannst Du dazu verdienen, ohne Anrechnung, alles was über 100,00 Euro liegt, wird angerechnet:
Hat man nun 520 Euro vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen, bleiben nur 184 Euro anrechnungsfrei – womit 336 Euro auf das Bürgergeld angerechnet werden bzw. die Leistungen kürzen. Erhält man aus einem Minijob bspw. nur 400 Euro, bleiben 160 Euro anrechnungsfrei und 240 Euro werden angerechnet.