Hallo, ich bin 21 Jahre alt und lebe mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich studiere seit 2 Monaten an einer Fernhochschule in Vollzeit. Um das Studium zu finanzieren habe ich einen Minijob begonnen. Nun bekamen wir einen Brief vom JC. Mir wurde eine Freigrenze von 100€ freigeräumt und das Bürgergeld wird dementsprechend auf 70% gekürzt. Wieso gilt die 520€ Freigrenze nicht für mich? Eine Antwort vom JC bzw. dem Sachbearbeiter habe ich noch nicht erhalten. Vielen Dank!