Antwort
Es gilt immer noch das Arztgeheimnis (ärztliche Schweigepflicht). Das heißt, deine Gesundheit geht nur deinen Arzt und Dich etwas an. Dein Lehrer braucht nur die Bescheinigung. Mehr hat ihn nicht zu interessieren.
Das ist wie bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Da steht bei dem Exemplar für den Arbeitgeber auch nicht drauf, was man hat.