Man muss das Ganze erstmal ordnen... Du hast also ein Unfallmotorrad gekauft und der Verkäufer sagt dir im Nachhinein, dass damit etwas nicht stimmt und sich anscheinend darüber lustig macht, dich getäuscht zu haben.

Zuerst muss man mal sagen, dass es keine Rolle spielt ob du Experte oder Laie bist. In Deutschland darf niemand über den Tisch gezogen werden. Lass dir hier nichts einreden von wegen "Selber Schuld!".

Die spannende Frage ist was beim Kauf vereinbart wurde und wie der tatsächliche Zustand des Fahrzeugs ist. Was der Verkäufer im Nachhinein über das Motorrad erzählt spielt keine Rolle, entscheidend ist was daran tatsächlich defekt ist und was vereinbart wurde.

Dann kann entschieden werden, ob du beim Kauf über den Zustand des Fahrzeugs getäuscht wurdest. Im Falle einer arglistigen Täuschung ist der Kaufvertrag ungültig und du bekommst dein Geld zzgl. Schadensersatz zurück.

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