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Antwort
Es wäre zeitgemäßer nach Zulassungsbescheinigung Teil I und II zu fragen. Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein werden seit 2008 durch Zulassungsbescheinigung Teil I (früherer Fahrzeugschein) und Teil II (früherer Fahrzeugbrief) ersetzt.
Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugschein sind mitzuführen und legitimieren den Besitzer das Fahrzeug zu benutzen, während Zulassungsbescheinigung Teil I und Fahrzeugbrief den Besitzer dieser Papiere die Möglichkeit gibt, an und abzumelden, es zu verpfänden oder zu veräußern selbst wenn dies widerrechtlich gegen fremdes Eigentum gerichtet wäre.