Ich weiß nicht welche Informationen die anderen hier heranziehen (wahrscheinlich einfach mal irgendwas behaupten auf gut Glück) aber die Deutsche Bahn (leider hast du nicht geschrieben mit welcher Bahn du fährst) hat im Fernverkehr folgende Regelungen. Ein Blick in die Beförderungsbedingungen hilft weiter:

Neben Handgepäck darf ein Reisender ein Stück Traglast mit sich führen.
Tragelasten sind größere Gepäckstücke oder Gegenstände, die von einer
Person alleine getragen werden können. Diese müssen ggf. außerhalb
Ihres Sitzplatzbereichs untergebracht werden. Für die Beaufsichtigung
des Gepäcks ist jeder Reisende selbst verantwortlich.

und als Standardabmessungen für die Gepäckstücke gelten

Folgende Standardabmessungen wurden bei
der Dimensionierung der Gepäckregale unterstellt und passen fast immer:
700 x 500 x 300 mm.

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