Antwort
Ohne die Fahrzeugpapiere wirst Du nur schwerlich bis garnicht an ein Versicherungskennzeichen kommen können , weil Dir dann ja diverse und unerlässliche Angaben für die Versicherungspolice fehlen .
Ansonsten wäre das nicht Mitführen der ABE eine Ordnungswidrigkeit , auch wenn eine gültige KKR-Haftpflicht bestünde und das Kennzeichen angebracht wäre .
Kann man in den originalen Papieren denn garnichts mehr erkennen ?