Aus Sicht religiöser Zuwendungspietät solltest Du Deine konkreten Gebete m.E. nur in öffentlichen Versammlungsstätten der jeweiligen Religionsausübung praktizieren .

Im privaten Bereich ( daheim in Deinen 4 Wänden oder in der freien Natur ) sehe ich grundlegend kein Problem in Deiner praktizierten Gebetsanrede zu "Deinem" Hirten , aber an besonders gewidmeten Gebetsstätten sollte man es doch besser im Maximum bei einer neutralen Besichtigung einer weitgehend öffentlichen Zelebrierungsörtlichkeit eines Gebäudes oder einer religiös geweihten Stätte belassen .

Als ursprünglich konfessioneller Evangelike würde ich es jedenfalls bereits sehr befremdlich "beidseitig" finden , eigene Gebets- / und Zelebrierungspraktiken in einer Moschee ausüben zu versuchen .

Ich sehe das Problem im Zweifel nicht beim Hirten , sondern eher in der gegenseitigen Weihung und Anerkennung der jeweiligen Gebetsräume .

In großer Not wie z.B. einer Naturgewalt mit grundlegendem Schutzbedürfnis in der geschützten Stätte wird es aus christlicher Sicht den Hirten aber auch kein Problem bereiten , wenn sich Menschen anderer Religion dann "still" im Gebet an den Hirten ihres Glaubens unter dem dortigen Ansprechnamen wenden .

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