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Als Versender bist Du leider selber erst mal in der Pflicht , besonders empfindliche Ware in ausreichendem Maß gegen externe Beschädigungsmöglichkeiten gesichert zu verpacken .
Von Privat zu Privat gilt da nur nicht die grundlegende Versandrisikohaftung durch den Verkäufer gegenüber dem Käufer .
Du MUSST aber leider als Versender damit rechnen , daß Pakete nicht mit Samthandschuhen in der gesamten Transportkette angefasst werden ( können ) zu diesen Preisen . ( Glaube mir , ich war selber mal über Jahre in dieser Branche tätig , und das nicht nur auf der letzten Meile )
Von wieviel Euro Ursprungspreis und durch die Beschädigung des Kartons entstandenen Wertverlustes sprechen wir da konkret in Eurem Kontrakt ?
( Von Sneaker-Unterhandel mit "ungesunden" Preisen [ mal vorsichtig ausgedrückt in Hype-Preisen ] habe ich zumindest schon mal gehört )
Da hast Du durch eigene Nachlässigkeit wegen des defekten Originalkartons nun womöglich einen extrem angepi***en Käufer auf der Gegenseite . 😨