Antwort
Wir machen das so: Er wird als psychisch kranker Einzeltäter eingestuft. Da von ihm keine weitere Gefahr ausgeht kehrt er zu seiner geliebten Frau und seinen zwei Kindern zurück. Selbstverständlich bekommt er weiterhin Bürgergeld und Kindergeld und Wohngeld. Wenn er weiterhin so kooperativ und integriert bleibt, dann wird er mit der deutschen Staatsbürgerschaft belohnt.