Nein, die haben sich ausreichend abgesichert, in denen zB. auf der Verpackungsbeilage alle Nebenwirkungen und Krankheiten die entstehen können aufgelistet sind. Eine Haftung von Medikamentenherstellern für Schäden an Personen ist quasi grundsätzlich gänzlich ausgeschlossen. Einen Unterschied macht es aber, wenn unvorhersehbare Schäden auftreten, die so schwerwiegend sind, das damit nichtmal im entferntesten gerechnet werden kann und die auch nicht vom Hersteller beim Inverkehrbringen aufgeführt wurden (zB. Contergan-Fälle)