Antwort
Deinen Rentenanspruch hast Du dir erarbeitet, der ist unantastbar. Aber die Hinterbliebenenrente wird um den Faktor 40 gekürzt, für den Teil deines gesamten Einkommens, der den Freibetrag (je nach familiären Umständen, mindestens 883,61 €) übersteigt.
Berücksichtigt wird dabei jedes Einkommen. Außerdem wird Altersrente und Hinterbliebenenrente dem zu versteuernden Einkommen hinzu gerechnet, so dass auf beide Renten meistens Einkommssteuer gezahlt werden muss.