Auf die Frage gibt es eine eindeutige Antwort. Sperrt ein Lehrer einen Schüler ein, so verletzt er dessen Recht auf eine freie körperliche Bewegung und macht sich nach § 239 StGB der Freiheitsberaubung schuldig. Wenn der Lehrer zusätzlich den Raum verlässt, so verletzt er außerdem seine Aufsichtspflicht.