Antwort
Nein es ist nicht erlaubt.
Wenn die/der Lehrer/in nicht erlaubt, sag ihm/ihr das er es nicht verbieten darf.
Das Recht auf Toilettenbesuch
1 und 2 Grundgesetz ableiten. Es ist ein elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert verrichten zu können. Das ausdrückliche Verbot, die Toilette aufzusuchen, begründet einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK im Sinne des Verbots der Folter und der unangemessenen Behandlung sowie gegen Art.