Nein es ist nicht erlaubt.

Wenn die/der Lehrer/in nicht erlaubt, sag ihm/ihr das er es nicht verbieten darf.

Das Recht auf Toilettenbesuch

1 und 2 Grundgesetz ableiten. Es ist ein elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert verrichten zu können. Das ausdrückliche Verbot, die Toilette aufzusuchen, begründet einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK im Sinne des Verbots der Folter und der unangemessenen Behandlung sowie gegen Art.

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