Antwort
siehe Paragraf 86 StGB Absatz 4
(4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
Im Zweifelsfall mit einem Rechtsanwalt besprechen.
Im Hinblick auf Versand aus dem Ausland könnte es Probleme mit dem Zoll geben, fallls der einen Blick in das Paket wirft.