Der Großteil der Gelehrten ist der Ansicht, dass der ganze Körper außer das Gesicht und Hände/Füße bedeckt sein soll, es gibt Meinungsunterschiede, dass das Gesicht auch bedeckt sein muss oder nicht.

Die Funktion der Verschleierung ist es, die Awrah (Reize) zu bedecken, um keine Blicke zu kassieren, oder schlimmer, nicht blöd angemacht zu werden, das Hauptziel der Bedeckung ist es, zu keinem Zina zu führen oder der Weg dorthin.

Dass es muslimische Frauen gibt, die ihre Körperteile nicht richtig bedecken oder gar überhaupt einen Schleier um sich haben, dazu kann man natürlich nichts sagen, weil sie selber entscheiden dürfen, ob sie eine Verschleierung anziehen oder nicht. Im wahren Islam gibt es keinen Zwang.^^

Die Bedeckung für den Mann und die Frau ist nicht verpflichtend, wenn man die Strafe Allahs kosten möchte, wer aber rechtschaffen ist, soll Allah gehorchen, denn er sagt im Quran (Sure 33;59):

O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das ist eher geeignet, daß sie erkannt und so nicht belästigt werden.

In dem Tafsir von Ibn Kathir wird mit dem Überwurf der Jilbab gemeint.

Zu deiner eigentlichen Frage:

Deine Haare dürfen vor anderen Frauen gezeigt werden. Außerdem darfst du gewissen männlichen Verwandten deine Haare zeigen. darunter fallen ehemann, onkel mütterlicherseits, neffen unter pubertätsalter, (deine) kinder



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